Für Antragsteller
Wer kann teilnehmen?
Alle wichtigen Informationen zur Teilnahme am Programm finden Sie gegliedert nach Themen im Programme Manual. Bitte beachten Sie die Regeln des Programms bezüglich der Kriterien der Projektpartner (public oder private) und der Lead Partner (nur public) im Kapitel B.2 “Who can participate?”
Was sind die Förderprioritäten des Programms für den Zeitraum 2021-2027?
Im Zeitraum 2021-2027 kofinanziert das Interreg-Alpenraumprogramm Projekte, die zu vier Hauptzielen oder Prioritäten beitragen. Jede Priorität lässt sich in spezifische Ziele untergliedern, die die Richtung vorgeben, in die wir den Alpenraum entwickeln wollen.
Eine ausführliche Inhaltsbeschreibung zu jeder Priorität und den jeweiligen spezifischen Zielen, einschließlich der Informationen über die wichtigsten Herausforderungen, die Art der Maßnahmen und den Beitrag zur EUSALP finden Sie im Interreg B Alpine Space Programme 2021-2027.
Eine Zusammenfassung der wichtigsten Inhalte des neuen Programms finden Sie hier im Original und hier die deutsche Übersetzung der Zusammenfassung.
Priority 1
Klimaresilienter und grüner Alpenraum

Priority 2
CO2-neutraler und ressourcensensibler Alpenraum

Priority 3
Innovation und Digitalisierung für einen grünen Alpenraum

Priority 4
Kooperativ verwalteter und entwickelter Alpenraum

Wie erfolgt die Antragsstellung?
Projektanträge können im Rahmen von Aufforderungen zur Einreichung von Projektvorschlägen eingereicht werden. Die Aufforderungen zur Einreichung von Projektvorschlägen werden alle 12 bis 18 Monate mit der Veröffentlichung der “Terms of References”, in denen die inhaltlichen Erwartungen des Programms beschrieben werden, veröffentlicht. Im Rahmen des Programms werden sowohl kleine als auch klassische Projekte kofinanziert.
Anträge für Kleinprojekte werden in einem einstufigen Verfahren ausgewählt. Projektvorschläge können ab der Veröffentlichung der Terms of Reference bis zu einem festgelegten Stichtag, dem “Cut-Off-Date”, eingereicht werden, der den Schlusstermin für die Einreichung von Anträgen markiert.
Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen für klassische Projekte sind etwa zwei Monate lang geöffnet. Klassische Projekte werden in einem zweistufigen Antragsverfahren ausgewählt: In der ersten Stufe reichen die Antragsteller eine Kurzfassung des Antragsformulars über das Gemeinsame Elektronische Überwachungssystem (JEMS) ein. Vielversprechende Vorschläge werden zur Einreichung eines ausführlichen Antragsformulars aufgefordert.
Hier gelangen Sie zur Veröffentlichung des aktuellen Aufrufs.
Wir laden alle Interessenten ein:
Lesen Sie unser Kooperationsprogramm sorgfältig durch, denn alle Projektideen müssen die Priorität und das spezifische Ziel angeben, zu dem sie beitragen werden.
Entdecken Sie die bisherigen Ergebnisse des Programms in der Output-Bibliothek, um auf bestehenden Ergebnissen aufzubauen. Eine weitere interessante Quelle sind die ARPAF-Projekte, deren Ergebnisse über die EUSALP-Website zugänglich sind.
Lesen Sie unser Programm-Handbuch sowie den FAQ-Bereich auf der Programm-Website.
In den Programme Manual Annex finden Sie weitere wichtige Hinweise, zum Beispiel zum Ausfüllen des Antragsformulars oder den Selektionskriterien des Programms.
Setzen Sie sich mit Ihrer deutschen Kontaktstelle (ACP) in Verbindung, um weitere Informationen zu erhalten, Unterstützung bei der Partnersuche zu erhalten oder Ratschläge zur Übereinstimmung zwischen Ihrer Projektidee und dem Kooperationsprogramm zu erhalten.
Nationale Informationen/Zusatzdokumente
Bei der Beantragung von Fördermitteln müssen Projektantragsteller auch nationale Regeln beachten und Dokumente für den Partnerstaat einreichen, in dem sie ansässig sind.
Deutschland: Parallel zur Einreichung der transnationalen Antragsunterlagen durch den Lead Partner in JEMS ist es erforderlich, dass die deutschen Projektpartner im Zuge der Einreichung von Kleinprojekten und im Zuge der zweiten Stufe eines Projektaufrufes von Klassischen Projekten weitere Unterlagen direkt an den Alpine Space Contact Point in Deutschland übermitteln. Diese zusätzlichen Informationen fließen in den nationalen Teil der Projektevaluierung ein, der die transnationale Evaluierung durch das Gemeinsame Programmsekretariat ergänzt. Die nationale Evaluierung dient vor allem dazu, die Angaben im Antragsformular sowie im Partnerschaftsabkommen (Partnership Agreement) zu verifizieren.